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Wie man ein Leasing abbezahlt, um sein Auto zu verkaufen

Veröffentlicht am 20. April 2026· RG Automotive

Sie haben einen Käufer für Ihr Auto gefunden, aber ein Detail blockiert alles: Es steht noch unter einem Leasingvertrag. In der Schweiz gehört ein Leasingauto nicht dem Fahrer — es gehört der Leasinggesellschaft. Bevor Sie es verkaufen können, müssen Sie das Leasing abbezahlen, d. h. die verbleibende Restschuld zurückzahlen. Das ist nicht unbedingt kompliziert, aber Sie müssen die Schritte kennen und bestimmte klassische Fallstricke vermeiden.

Wie man ein Leasing abbezahlt, um sein Auto zu verkaufen

Was ist die Abbezahlung eines Leasings in der Schweiz?

Die Leasingabbezahlung ist der Betrag, den Sie Ihrer Finanzierungsgesellschaft noch zurückzahlen müssen, um — endlich — Eigentümer des Fahrzeugs zu werden oder den Vertrag freizugeben. Dieser Betrag umfasst in der Regel die verbleibenden monatlichen Raten, zu denen manchmal Gebühren für vorzeitige Vertragsbeendigung hinzukommen. Jeder Leasinggeber hat seine eigenen Bedingungen, daher ist das Erste, was Sie tun sollten, Ihre Leasinggesellschaft direkt kontaktieren und eine schriftliche Abrechnung anfordern. Dieses Dokument gibt Ihnen den genauen Betrag an, der zu einem bestimmten Datum zurückzuzahlen ist.

Wie erhalten Sie den genauen Rückzahlungsbetrag?

Rufen Sie Ihre Leasinggesellschaft an — ob ALD, Multilease, Alphabet, eine Kantonalbank oder eine andere — und fordern Sie eine vorzeitige Abrechnung an. Geben Sie das Datum an, an dem Sie den Vertrag abbezahlen möchten. Das erhaltene Dokument ist für eine bestimmte Anzahl von Tagen gültig, oft 10 bis 15 Arbeitstage. Achtung: Wenn Sie dieses Datum überschreiten, kann sich der Betrag ändern. Sobald Sie diese Zahl haben, können Sie berechnen, ob der Verkauf Ihres Autos diese Abbezahlung deckt oder ob Ihnen Geld fehlt, um die Transaktion abzuschließen.

In den meisten Fällen deckt der Wiederverkaufspreis des Fahrzeugs die Leasingabbezahlung nicht vollständig ab. Das nennt man "unter Wasser sein". Sie müssen dann entweder die Differenz aus eigener Tasche aufbringen, oder mit dem Käufer oder einem professionellen Wiederverkäufer verhandeln, um eine Lösung zu finden.

Die konkreten Schritte zum Verkauf eines Leasingautos

Der Verkauf eines Fahrzeugs, das noch unter Leasing steht, folgt einer genauen Reihenfolge. Es reicht nicht aus, einen Käufer zu finden und ihm die Schlüssel zu übergeben. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:

  • Fordern Sie die Abrechnung bei Ihrem Leasinggeber mit einem genauen Rückzahlungsdatum an.
  • Schätzen Sie den Marktwert Ihres Autos, um zu wissen, ob der Verkaufspreis die Abbezahlung deckt oder nicht.
  • Zahlen Sie die Abbezahlung vor oder zum Zeitpunkt des Verkaufs zurück — die Leasinggesellschaft gibt das Fahrzeug dann offiziell frei.
  • Übertragen Sie den Eigentumsnachweis auf den Käufer nur nach schriftlicher Bestätigung, dass das Leasing vollständig abbezahlt ist und das Fahrzeug frei von allen Verpflichtungen ist.

Über einen professionellen Wiederverkäufer gehen: die einfachste Lösung

Den Verkauf eines Leasingautos selbst zu verwalten kann schnell zum Albtraum werden, besonders wenn die Abbezahlung den Fahrzeugwert übersteigt oder die Fristen eng sind. Über einen Fachmann für Kommissionsverkauf oder Fahrzeugrückkauf, wie RG Automotive in der Schweiz, wird alles erheblich vereinfacht. Ein erfahrener Wiederverkäufer kennt die Verfahren, kann die Abbezahlung in bestimmten Fällen vorstrecken und ermöglicht es Ihnen, schnell zu verkaufen, ohne zwischen Ihrem Käufer und Ihrem Leasinggeber stecken zu bleiben. Das ist eine Option, die Sie ernsthaft in Betracht ziehen sollten, wenn Sie unangenehme Überraschungen und lange Verzögerungen vermeiden möchten.

Ein Leasing abbezahlen, um sein Auto in der Schweiz zu verkaufen, ist machbar — aber es erfordert Methode. Fordern Sie zunächst Ihre Abrechnung an, bewerten Sie die Differenz zum Marktpreis und wählen Sie bei Bedarf den richtigen Vermittler. Gut vorbereitet, dauert dieser Schritt nur wenige Tage. Unterzeichnen Sie nichts mit einem Käufer, bevor Sie nicht bestätigt haben, dass das Leasing rechtzeitig abbezahlt werden kann.

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